Neu: Pauschalabzug bei der Bemessung der IV-Renten
Für Personen, welche bei der IV aufgrund eines zu geringen IV-Grades abgewiesen wurden, kannMehr anzeigen sich je nach Fall eine Neuanmeldung bei der IV lohnen. Die Bemessung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und nach der Invalidität möglich ist, wird per 01.01.2024 angepasst. Die bisher angewendeten statistischen Löhne, die als zu hoch kritisiert wurden, werden um einen Pauschalabzug von 10% reduziert, was je nach Fall zu einer höheren Rente führen kann.
Beitrag lesen