Beratung für Sozialdienste und Ämter

In der Sozialberatung auf einem kommunalen Sozialdienst begegnen die Beratenden immer wieder ablehnenden Entscheiden von Sozialversicherungen. Unsere Fachpersonen aus der Sozialversicherungsberatung unterstützen Sie bei der Prüfung der vorliegenden Entscheide der Sozialversicherungen (z.B. IV, EL, BVG) oder Unterstützen Sie bei einer Neuanmeldung.  Auf Wunsch übernehmen wir den Schriftverkehr mit der Versicherung und vertreten die Klientel gegenüber der Versicherung im Mandatsverhältnis.

Ablauf

Möchten Sie einen Entscheid oder eine Situation durch Procap NWS prüfen lassen, treten Sie am besten telefonisch mit uns in Kontakt. Im direkten Austausch kann der Auftrag und weitere Ablauf besprochen werden. Bei aktiven Fristen benötigen wir eine Interventionsfrist von mindestens 14 Tagen. Für die Prüfung des Entscheides benötigen wir ein Kostendach von drei Stunden. Nach der Prüfung des Entscheides erhalten Sie eine fundierte Rückmeldung mit Handlungsempfehlungen.

Kosten

Wir verrechnen unsere Beratungsdienstleistung mit CHF 180.00/Stunde. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. 

Kontakt

Benötigen Sie Unterstützung im Sozialversicherungsverfahren eines Klienten / einer Klientin oder haben Sie andere Fragen zum Sozialversicherungsrecht? Gerne erhalten wir Ihre individuelle Anfrage!

Tel. 0848 776 227, die 2 wählen

Montag - Freitag  08.30 bis 11.30 Uhr
Montag Nachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail:

beratung.nordwestschweiz@procap.ch (BS/BL)

beratung.aargau.solothurn@procap.ch (AG/SO)

 

Unterstützen Sie uns im Engagement für Menschen mit Handicap!

Beratungsstelle Nordwestschweiz IBAN: CH46 0900 0000 4001 1044 7