Milchsuppe Fonds
Vergabezweck
Der 'Milchsuppe'-Fonds bezweckt Menschen mit Behinderungen mit zugewiesener Invalidenrente finanziell zu unterstützen. Er soll den Menschen mit Behinderungen eine grosse Partizipation am gesellschaftlichen Leben und eine möglichst selbstständige Alltagsgestaltung ermöglichen. Es besteht kein Anspruch, wenn der Bedarf bereits durch staatliche Leistungen finanziert ist oder durch die Eigenmittel der betroffenen Person finanziert werden kann.
Voraussetzung
Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Thierstein, Dorneck oder Fricktal
Erfüllung des Stiftungszweck (Partizipation / selbstbestimmte Alltagsgestaltung)
Anspruch auf IV-Leistung
Bescheidene finanzielle Verhältnisse: EL-Anspruch oder ähnliche finanzielle Verhältnisse
Einreichen der Gesuche (Formulare zum Herunterladen, siehe unten)
Die Gesuche müssen über eine Beratungsstelle oder eine soziale Institution eingereicht werden. Zudem können Gesuche akzeptiert werden, welche von (privaten) Beistandspersonen eingereicht werden, sofern diese gemäss der Ernennungsurkunde für die Verwaltung von Einkommen und Vermögen beauftragt sind. Für das Gesuch sind diverse Unterlagen erforderlich. Diese können dem Gesuchantrag entnommen werden.
Milchsuppe-Fonds, c/o Procap Nordwestschweiz, Postfach, 4002 Basel
Für Fragen und Auskünfte: Tel. 061 685 93 55 oder E-Mail:beratung.nordwestschweiz@procap.ch
Sitzungen
Procap Nordwestschweiz beurteilt die Gesuche vierteljährlich: jeweils im März, Juni, September und Dezember.
Basel, 16.03.2026